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Tennis Academy
Christoffel und Jovanovski GmbH
Oberer Neuer Weg / A. d. Tennisplätzen
63785 Obernburg am Main

Tennis Academy

We will get the best out of you and create a champ!

(c) Tennis Academy

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+49 151 22347366

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1.Vertragsschluss, Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennis Academy geschlossenen Verträge. Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
Der Vertrag mit der Tennis Academy kommt nach Anmeldung durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Die Tennis Academy ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Tennisschule ihr Angebot durch Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings annimmt. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden, sofern der Vertrag eine kürzere Laufzeit als 12 Monate hat. Bei Verträgen mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten und mehr kann der Vertrag nicht vor Ablauf von 12 Monaten gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.
Im Übrigen gelten die allgemeinen aushängenden Geschäftsbedingungen und die Spiel- und Platzordnung der jeweiligenTennisvereine bzw. kommerziellen Tennishallebetreiber, dies betrifft ebenso die ausliegenden Preislisten der Vertragspartner.

2. Training

Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts- Gruppen- und Einzeltraining, Schulsport, Kindergartentennis und Sonderveranstaltungen (Feriencamps, Schnuppertage, Jugendtage, Vorbereitungswochenenden).
Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaft.
Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen zwischen 3 und 5 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegenden besonderen Umständen, z.B. Schultennis und Kindergartentennis und nach gesonderten Vereinbarungen unterrichtet.
Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke, Alter, Geschlecht einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Im jeweiligen Gesamtpreis sind enthalten, die Trainerhonorare, die jeweils gültige Mehrwertsteuer, die Ballkosten, Testschläger zum Training, und der Einsatz von modernen Hilfsmitteln zum Training sowie für die Wintersaison anfallenden Hallenkosten.

3. Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennis Academy  kann vor Beginn und nach dem Training keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben deshalb dafür Sorge zu tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Trainingstermin zu  bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
Die Kinder müssen von den Eltern darüber informiert werden, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Die Tennis Academy  übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind gegen unsere Anweisungen den Trainingsbereich verlässt.

4. Ausschluss vom Training

Die Tennis Academy behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird.
In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossenen keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

5. Ausgefallene Stunden

Sofern vereinbarte Trainingstermine (im Gruppentraining von allen Teilnehmern)  nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin darüber unterrichten. Andernfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsendgeld bleibt erhalten.
Rechtzeitig (im Gruppentraining von allen Teilnehmern) abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden ( wenn der Trainer nicht vor Ort ist) werden nachgeholt. Es sei den es wird bei Unbespielbarkeit der Plätze ein Ersatzprogramm im Rahmen von Konditionstraining, Analysen, Tennisquiz oder die Möglichkeit die Tennishallennutzung angeboten. Sofern ein Nachholtermin aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. In diesem Fall entfällt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde entfallende Trainingsentgelt. Sollte eine Trainingseinheit schon begonnen haben und diese aufgrund von  unvorhergesehenen Wetterverhältnissen abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Trainingsentgelts. Von der Tennisschule abgesagten Stunden sowohl Einzel- als auch das Gruppetraining werden nachgeholt. Falls dieses nicht möglich ist, werden die Kosten zurückerstattet.

6. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelnder und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 3. Tag auf den Tag der Trainingseinheit schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
 

7. Haftung

Die Tennis Academy haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, jedoch nur bis zur Höhe des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren Schadens. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Ansprüche, die wegen zurechenbaren arglistigen Verhaltens von der Tennis Academy entstanden sind sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8. Vergütung

Das vereinbarte Trainingsendgeld ist jeweils zum 15. des Monats fällig.  Wir sind berechtigt, vor Trainingsbeginn einen angemessenen Honorarvorschuss zu verlangen. Zur Verwaltungsvereinfachung erteilt uns der Kunde eine Einzugsermächtigung.
Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das in der Trainingsbestätigung angegebene Konto geleistet werden.
Im Verzugsfall (spätesten nach dem 2. Mahnungsschreiben) ist unsere Forderung mit 6 % Zinsen p. a. über dem jeweils gültigen Referenzzins nach dem Diskontüberleitungsgesetz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.

9. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, ihre Daten für die Dauer von 4 Jahren aufzubewahren.

10. Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 3 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Post, Email) widerrufen. Die  Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Online Form. Der Widerruf ist zu richten an: AC Tennisschule, Goethestraße 38a, 63808 Haibach, Email Adresse: andi@actennis.de Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls von uns gezogenen Nutzungen z.B. (Zinsen) herauszugeben. Können sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer  Widerrufserklärung, für  uns mit deren Empfang. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

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